AGB

AGB der Kurzzeitvermietung – Ayse Fatime Özuluca (Nachfolgend „Vermieter“)

Adresse: Langerweher Str. 21, 52355 Düren

Email: ayse@immobilien.oezuluca.de

Telefon: +49 160 8385842


1. Geltungsbereich & Vertragspartner:

Die AGB gelten für Verträge zwischen dem Vermieter und Dritten (Gast) über die mietweise Überlassung von Apartments des Vermieter zur Beherbergung, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.


2. Buchung/Buchungsbestätigung:

Buchungen der Ferienwohnung erfolgen über das Buchungsprogramm auf dieser Website. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.


3. Preise:

Es gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise. Diese können variieren. Es handelt sich um Bruttopreise und enthalten sämtlichen Steuern, Gebühren etc.


4. Zahlungsbedingungen:

Die vollständige Zahlung der Buchung ist sofort fällig. Es stehen die Zahlungsmethoden der Website zur Verfügung. Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung und anschließen eine Mahnung. Die Preise gelten unabhängig von der Personenanzahl der Gäste.


5. Persönliche Informationen des Gastes:

Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt der Vermieter bei Buchung verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist der Vermieter berechtigt folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern. Zur Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht (KBS) in der Türkei ist der Vermieter berechtigt die Identität des Gastes bei Check-In digital einzufordern. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren, um rechtliche Rahmenbedingungen in der Türkei einhalten zu können.


6. Anreise / Abreise:

Am Anreisetag kann die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr genutzt werden. Nach Absprache ist ein früherer Check-In gegen Aufpreis möglich. Die Schlüsselübergabe findet nach Absprache flexibel an der Rezeption statt. Der Vermieter ist berechtigt, die Ankunftszeit des Gasts zu erheben, um die Schlüsselübergabe vor Ort zu ermöglichen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 11.00 Uhr zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.


7. Aufenthalt:

1. Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

2. Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

3. Wird ein Stellplatz für ein KFZ zur Verfügung gestellt, gilt keine Überwachungspflicht durch die Vermieter. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haften die Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen.


8. Zustand der Ferienwohnung und des Inventars:

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in gereinigtem Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter. Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.


9. Hausregeln:

1. Ruhezeiten:
Ruhezeiten sind täglich zwischen 22.00-7.00 Uhr. Der Gast ist dazu verpflichtet Musik, Filme oder andere Geräusche auf ein Gesprächsniveau während den Ruhezeiten zu halten.

2. Haustiere: 
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nicht gestattet (Ausnahmen sind ausdrücklich vom Vermieter zu erlauben). Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Hunde. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die Kosten der Reinigung dem Mieter in Rechnung zu stellen. Unabhängig von den Kosten einer professionellen Reinigung werden bei unerlaubter Mitnahme eines Haustieres mindestens 150€ in Rechnung gestellt.

3. Rauchen:
Die Ferienwohnung ist ein Nichtraucherapartment. Es ist daher streng untersagt in der gesamten Wohnung zu rauchen. Sollte dessen zuwider in der Wohnung geraucht werden, kann der Vermieter Schadensersatz für die gesonderte Reinigung und eventuell anfallender Umsatzeinbußen verlangen. Dies gilt grundsätzliche bis zu einem Betrag von 350€. Darüber hinaus mit Nachweis des Vermieters über die Kosten.

4. Partys: 
Partys und ähnliche Veranstaltungen sind in der Ferienwohnung untersagt. Zusätzliche Reinigungskosten, welche aufgrund unerlaubter Partys entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.


Zusätzliche Haus- und Anlagenregeln:

Für die Nutzung der Wohnung sowie der Gemeinschaftsbereiche des Monarch River Resorts gelten ergänzend die nachfolgenden Haus- und Anlagenregeln. Der Gast verpflichtet sich, diese Regeln einzuhalten und auch Mitreisende entsprechend zu informieren.

Poolbereich: Vor dem Betreten des Pools ist zu duschen. Der Pool darf nur mit geeigneter Badebekleidung genutzt werden. Aufzüge, Flure und obere Etagen dürfen nicht mit tropfnasser Kleidung betreten werden.

Kinderspielbereiche: Der Indoor-Spielbereich ist für Kinder von 0 bis 5 Jahren vorgesehen. Kinder dürfen die Spielbereiche nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen. Kinder ab 5 Jahren nutzen bitte den Außenspielplatz.

Gemeinschaftsbereiche: Die Gemeinschaftsbereiche sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Handtücher, Wäsche oder andere Gegenstände dürfen nicht über die Balkonbrüstung gehängt werden. Müll, Schuhe oder persönliche Gegenstände dürfen nicht in den Fluren abgestellt werden. Im Eingangsbereich der Wohnung steht ein Schuhschrank zur Verfügung.

Die vor Ort ausgehängten Regeln des Monarch River Resorts sind ebenfalls zu beachten. Bei Widersprüchen gehen die vor Ort geltenden Sicherheits- und Anlagenregeln vor.


10. Beschädigung / Diebstahl:

Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat der Vermieter das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments in Rechnung zu stellen. Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.


Stornierung:

Bis 21 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenlos. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag von weniger als 21 Tagen ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
• 7–21 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises
• 0–6 Tage vor dem Anreisetag oder
• bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises.
Ebenso sind 100% des vereinbarten Mietpreises bei Nichterscheinen des Gastes zu bezahlen. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.


Rücktritt durch Vermieter:

Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.


Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


WLAN-Nutzung:

1. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter kurz vor seiner Anreise. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

2. Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

3. Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.

4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

5. Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.


Schriftform:

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.


Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Düren, den 03.06.2026